Nachhaltigkeit als Kriterium für Bonität und Förderfähigkeit

Nachhaltigkeit ist längst kein Nischenthema mehr wie noch vor 20 Jahren, sondern ein globaler Megatrend und Wettbewerbsfaktor. Entsprechend richten immer mehr Unternehmen ihr Geschäftsmodell an den sog. ESG-Kriterien aus, also den drei Säulen der Nachhaltigkeit: Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance).

Mehrere handfeste Gründe haben dafür gesorgt, dass sich der Trend zu Nachhaltigkeit auch bei kleineren Unternehmen durchsetzt, etwa  

  • messbare wirtschaftliche Vorteile, wie Kosten- und Materialeinsparungen,
  • das Image bei Kunden, Mitarbeitenden und anderen Stakeholdern,
  • die Attraktivität als Arbeitgeber, u.a. für Fachkräfte und ihre Familien, sowie  
  • Notwendigkeiten und Pflichten, etwa Nachhaltigkeitsnachweise innerhalb der Lieferkette sowie gesetzliche und behördliche Auflagen.

Zu diesen Gründen kommt in jüngster Zeit hinzu, dass Nachhaltigkeit auch als Kriterium der Risikobewertung bei Finanzierungen und der Förderfähigkeit von Projekten und Antragstellern an Bedeutung gewinnt.

Bonität

Es ist absehbar, dass zukünftig ESG-Scoring und ESG-Rating in das Finanzrating standardmäßig integriert werden. Die Bonität eines Unternehmens wird dann nicht mehr nur anhand seines Finanzstatus bewertet werden, sondern auch anhand der Nachhaltigkeit seines Geschäftsmodells und der Risiken, die aus mangelnder Nachhaltigkeit entstehen. Kreditinstitute weisen in ihren Beratungsgesprächen schon heute darauf hin und unterstützen bei der Vorbereitung. Finden Sie hier Informationen der Sparkassen-Finanzgruppe mit Indikatoren und Checklisten. Das Modell S-ESG-Score ist zweistufig aufgebaut und bewertet sowohl die Nachhaltigkeit der Branche, in der das Unternehmen tätig ist, als auch die Umsetzung im Unternehmen selbst. Beides wird miteinander ins Verhältnis gesetzt. 

Auch andere Finanzdienstleister, etwa Wirtschaftsinformationsdienste, werden zukünftig ESG-Scorings und Ratings anbieten und einsetzen. Als Beispiel finden Sie hier das Angebot der Creditreform. Verwendet wird ein umfangreicher ESG-Fragebogen in einer Grund- und Ausbauvariante. Dieser kann vom Unternehmen digital ausgefüllt und kontinuierlich gepflegt werden.

Förderfähigkeit

Förderprogramme koppeln inzwischen die Förderfähigkeit von Projekten und Unternehmen ebenfalls an ESG-Kriterien. Hierzu müssen – ähnlich wie beim ESG-Rating – entsprechende Checklisten ausgefüllt und bestimmte Mindestpunktzahlen erreicht werden. Nachhaltigkeitskriterien gewinnen dabei gegenüber den eigentlichen Anforderungen an Projekt und Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Als Beispiel finden Sie hier die Scoringtabelle für Förderprogramme, die aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) kofinanziert sind. Gemessen wird der Beitrag zu den Querschnittszielen  Nachhaltige EntwicklungChancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie Gleichstellung der Geschlechter

Ganz ähnlich geht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor. Es hat für sein Förderprogramm für Unternehmensberatungen, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert ist, einen Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus eingeführt. Dieser ist zwingender Bestandteil des Verwendungsnachweises und somit Voraussetzung für die Auszahlung des Förderzuschusses.  

Fazit: Es ist ratsam, sich rechtzeitig mit den relevanten Scoring-Kriterien vertraut zu machen und sich darauf vorzubereiten. Unterstützung zum Thema Nachhaltigkeit wird inzwischen von zahlreichen Akteuren angeboten, u.a. vom Enterprise Europe Network (EEN) in Hamburg und Schleswig-Holstein.