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Geschrieben von Ralf Pulz
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Sonntag, 23.07.2006 |
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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen sich auf Änderungen im EU-Beihilferecht einstellen. So soll der bisherige Grenzwert für sogenannte De-minimis Beihilfen von bisher 100.000 Euro ab 1. Januar 2007 auf 150.000 Euro angehoben werden. Dies bedeutet, dass staatliche Fördermittel in Zukunft in dieser Höhe ohne Einzelfallprüfung durch die EU in Anspruch genommen werden können, wenn sie in 3 Jahren die Gesamtsumme von 150.000 Euro nicht übersteigen.
Neben dieser positiven Änderung deutet sich eine negative Entwicklung an, gegen die sich bereits heftiger Widerstand auf Landes- und Bundesebene formiert: Öffentliche Bürgschaften für Kredite konnten bisher ohne EU Einzelfallprüfung vergeben werden, wenn die kumulierte Zinsersparnis gegenüber den marktüblichen Konditionen 100.000 Euro in 3 Jahren nicht überschritt. In Zukunft soll diese Summe auf 200.000 Euro angehoben werden, allerdings unter Einschluss des gesamten Kreditvolumens. Hierdurch könnten Bürgschaften für grössere Kredite zur Finanzierung von Innovation und Wachstum erheblich erschwert oder gar ganz verhindert werden - die EU würde sich in jedem Einzelfall das Entscheidungsrecht unter EU Wettbewerbsgesichtspunkten vorbehalten. Deutsche KMU könnten ein bisher sehr flexibles und erfolgreiches Finanzierungsinstrument verlieren. |