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Geschrieben von Ralf Pulz
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Dienstag, 24.02.2009 |
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Wichtige Erweiterungen im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) Mit seiner Neufassung vom Juni 2008 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) geschaffen. Das Programm bündelt die Vorläuferprogramme PRO INNO II (Förderung der Erhöhung der Innovationskompetenz mittelständischer Unternehmen), InnoNet (Förderung von innovativen Netzwerken) und NEMO (Netzwerkmanagement-Ost).
Der Schwerpunkt dieser Programme liegt bei Kooperationsprojekten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) untereinander bzw. im Verbund mit Forschungseinrichtungen. Ab Januar 2009 wurden zusätzlich Projekte von Einzelunternehmen in den neuen Bundesländern ins ZIM integriert (Vorläuferprogramm INNO-WATT). Gefördert wurden bis dato Unternehmen im Bereich der unternehmerisch tätigen freien Berufe und des Handwerks sowie KMU gemäss EU-Definition (maximal 250 Beschäftigte, 50 Millionen Euro Umsatz bzw. 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme). Förderung von Einzelunternehmen und grösseren Mittelständlern in ganz Deutschland
Im Rahmen der Anstrengungen, den in der Wirtschaftskrise gewachsenen Finanzierungsbedarf mittelständischer Unternehmen in ganz Deutschland zu decken, wurde das Programm ab dem 3. Februar 2009 erheblich erweitert: Ab sofort können auch Einzelunternehmen in den alten Bundesländern sowie grössere Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte bundesweit gefördert werden. Der Bund stellt damit neben dem ERP-Innovationsprogramm der KfW ein weiteres vielseitiges Instrument zur Innovationsförderung zur Verfügung. Die wichtigsten Konditionen in der Übersicht:
Die Projektlaufzeit soll 3 Jahre nicht überschreiten. - Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
Es werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) sowie innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen in engem Zusammenhang mit dem FuE-Projekt, wie z.B. technische Unterstützung oder Marktforschung, gefördert. FuE-Projekte: Die zuwendungsfähigen Kosten liegen bei 350.000 Euro. Die Fördersätze liegen je nach Unternehmensgrösse und Standort zwischen 25% und 50%. Maximal können somit 175.000 Euro Zuschuss gewährt werden. - Dienst- und Beratungsleistungen: Die zuwendungsfähigen Kosten liegen bei 50.000 Euro. Der Fördersatz liegt bei 50%, es können somit 25.000 Euro Zuschuss gewährt werden.
- Anträge können jederzeit in den alten Bundesländern bis zum 31.12.2010 und in den neuen Bundesländern und Berlin bis zum 31.12.2013 gestellt werden.
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