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| Innovation & Co. im Koalitionsvertrag |
| Geschrieben von Ralf Pulz | |
| Sonntag, 25.10.2009 | |
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Innovation, Gründung, Förderung & Co. im Koalitionsvertrag Der 124 Seiten starke Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wurde am 24.10.2009 der Öffentlichkeit vorgestellt. Er enthält einige Ziele, die den Bereich "Umsetzung von Innovationen" unmittelbar berühren. Nachfolgend stellen wir diese auszugsweise vor – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Der Text folgt dabei weitestgehend dem Original. Selbständigkeit soll attraktiver gemacht und eine neue Gründerdynamik angestoßen werden. Die Freien Berufe und das Handwerk sollen gestärkt werden. Die Förderprogramme für Gründungen und Gründungsfonds sowie für Betriebsnachfolgen sollen zusammen mit der Wirtschaft stark ausgebaut werden. Bessere Rahmenbedingungen für Chancen- und Beteiligungskapital sollen geschaffen und für ein Leitbild der unternehmerischen Selbständigkeit geworben werden. Junge, innovative Unternehmen sollen von unnötigen Bürokratielasten befreit werden. Es soll eine Gründerkampagne in Deutschland gestartet werden mit Schwerpunt Nachfolgeproblematik bei der Betriebsübernahme. Innovationsförderung Die Einführung von Innovationsgutscheinen soll in Abstimmung mit den Länderprogrammen geprüft werden. (Hinweis: Innovationsgutscheine für Forschungsdienstleistungen existieren bereits in einigen Bundesländern - Baden-Württemberg, Bayern, geplant NRW - als Modellversuch).Die Förderprogramme „Unternehmen Region“ (Hinweis: BMBF, neue BL) und „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ (Hinweis: BMWi, alte und neue BL) sollen auf hohem Niveau stabilisiert und fortgeführt werden. Die Innovationsförderung soll stärker auf den Wissenstransfer ausgerichtet und anwendungsbezogener gestaltet werden. InvestitionsförderungDie Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaft“ in Regionen mit Wettbewerbsnachteilen soll – unbeschadet der konjunkturbedingten Aufstockung bis 2011 – mittelfristig auf dem Niveau des Jahres 2008 fortgeführt werden. Gründungs-, Innovations- und Investitionsfinanzierung Die KfW soll mit ihren Kernaufgaben als Mittelstandsbank gestärkt werden. Sie soll dabei nicht im Wettbewerb mit privaten und genossenschaftlichen Banken sowie Sparkassen stehen. Die Programme der KfW sollen einer laufenden Bewertung unterzogen werden. Die Bearbeitungszeiten sollen beschleunigt werden. Es soll dafür gesorgt werden, dass der Mittelstand weiter auf ein ausreichendes Angebot an eigenkapitalnahem Mezzaninkapital zurückgreifen kann. Es soll ein High-Tech-Gründerfonds II als Public-Private-Partnership auflgelegt werden. Privates Kapital für deutsche Venture Capital Fonds soll mobilisiert werden, indem institutionellen Investoren eine anteilige Garantiemöglichkeit zur Risikoabsicherung ihrer Fondseinlagen angeboten wird. Das Umfeld für die Tätigkeiten von Business Angels in Deutschland soll verbessert werden. Das Angebot von Mikrokrediten soll insbesondere für Gründer und Kleinunternehmer ausgeweitet werden. Unternehmen in Schwierigkeiten Restrukturierung und Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen sollen erleichtert werden. Hierzu sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für außergerichtliche Sanierungsverfahren für Unternehmen im Vorfeld einer drohenden Insolvenz verbessern werden.Das Insolvenzplanverfahren soll vereinfacht und noch stärker auf die Frühsanierung von Unternehmen ausgerichtet werden. U.a. soll der Verschuldensbegriff überprüft werden. Gründer sollen nach einem Fehlstart eine zweite Chance erhalten. Dazu soll die Zeit der Restschuldbefreiung auf drei Jahre halbiert werden. Der Pfändungsschutz für die private Altersvorsorge im Insolvenzfall soll verbessert werden. Hierzu sollen die Pfändungsfreigrenzen für die Altersvorsorge Selbständiger regelmäßig angepasst werden. Fazit: Leider sind die genannten Ziele bisher nicht näher präzisiert worden. So wüsste man gern mehr über geplante Termine (z.B. Start des High-Tech-Gründerfonds II), Laufzeiten (z.B. Dauer des ZIM-Programms) oder Ausstattungen (z.B. Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe). Wir werden die weitere Entwicklung in diesen und anderen innovationsrelevanten Bereichen eng verfolgen und über erste Ergebnisse hoffentlich bald berichten können.
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