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Neue Richtlinie zur Förderung betrieblicher Innovationen (BIF)

Die neue Richtlinie zur Förderung betrieblicher Innovationen (BIF-Richtlinie) ist seit Januar 2024 online. Die Förderquote wurde bei kleinen Unternehmen in allen drei Modulen auf 40% der zuwendungsfähigen Kosten gesenkt. Die in der Richtlinie angegebenen Förderhöchstsätze können nicht in Anspruch genommen werden. Grund für die Absenkung ist die derzeitige Nichtverfügbarkeit von Landesmitteln.

Zu den Modulen:
https://wtsh.de/de/bif-modul-1-prozess-und-organisationsinnovationen
https://wtsh.de/de/bif-modul-2-entwicklungsvorhaben
https://wtsh.de/de/bif-modul-3-komplexe-forschungs-und-entwicklungsvorhaben