Vor Kreditvergaben werden grundsätzlich Rating und Kapitaldienstfähigkeit (KDF) von der Bank geprüft. Sie entscheiden maßgeblich darüber, ob überhaupt, und wenn ja, zu welchen Konditionen ein Kredit vergeben werden kann. Die KDF gibt dabei Auskunft darüber, ob der Kapitaldienst (KD) – also Zinsen und Tilgungen aus Kreditverbindlichkeiten – zukünftig bezahlt werden können. Die Berechnung erfolgt auf Basis
- des aktuellen Jahresabschlusses sowie
- der aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) und Listen der Summen und Salden (SuSa) sowie
- der zukünftigen Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung.
Ziel ist die Ermittlung der freien Liquidität, also derjenigen Mittel, die dem Unternehmen nach Verrechnung aller laufenden Einzahlungen und Auszahlungen jetzt und in Zukunft zur Begleichung des KD zur Verfügung stehen. Liegen diese deutlich über dem KD, ist eine nachhaltig positive KDF gegeben, anderenfalls nicht.
Wie wird die KDF berechnet?
In der Regel wird dazu der sog. Cashflow aus dem laufenden operativen Geschäft berechnet – also auf Ebene des Betriebsergebnisses, manchmal auch auf weiteren Ebenen, z.B. nach Investitionen oder Finanzierungen. Neutraler Aufwand und Ertrag bleiben als nicht regelmäßige Positionen außen vor. Dazu folgendes Beispiel für eine Personengesellschaft:
Einzahlungen | Wert | Auszahlungen | Wert |
Betrieblicher Rohertrag | 1.000.000 | Betriebskosten (ohne AfA) | 800.000 |
Abschreibungen (AfA) | 20.000 | Privatentnahmen | 80.000 |
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| Laufende Ersatzinvestitionen | 20.000 |
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| Eigenanteile an Erweiterungsinvestitionen | 5.000 |
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| Laufende Kapitaldienste und Steuern | 35.000 |
Summe regelmäßige Einzahlungen | 1.020.000 | Summe regelmäßige Auszahlungen | 940.000 |
Cashflow mit AfA | 80.000 | Cashflow ohne AfA | 60.000 |
Zu leistender neuer Kapitaldienst | 70.000 | Zu leistender neuer Kapitaldienst | 70.000 |
Mögliches KDF-Urteil | positiv | Mögliches KDF-Urteil | negativ |
Was ist zu beachten?
Abgesehen vom grundsätzlichen Rechenweg gehen Banken durchaus individuell vor. Wichtige „Stellschrauben“ sind u.a. die Sicherheitsmarge, die auf den Cashflow aufgeschlagen wird, um die Stabilität der Deckung bzw. Überdeckung des KD zu prüfen. Hierzu zählen insbesondere die Abschreibungen, die je nach Kreditinstitut zu 100% oder auch überhaupt nicht bei den Einzahlungen berücksichtigt werden. Häufig wird ein Abschlag von 50% vorgenommen. Hintergrund ist die Annahme, dass Liquidität aus Abschreibungen bereits für Ersatzinvestitionen benötigt wird und somit nicht in voller Höhe für die Zahlung des KD zur Verfügung steht.
Fazit:
Finanzierungsgespräche mit Ihrer Bank sollten Sie gut vorbereiten. Halten Sie dafür die genannten Unterlagen bereit, analysieren Sie vorab den aktuellen und zukünftigen Cashflow und berechnen Sie die KDF. Berücksichtigen Sie dabei alle bereits laufenden Kreditverbindlichkeiten sowie die Zinsen und Tilgungen des geplanten neuen Kredites.
Bereiten Sie sich auch darauf vor, dass Abschreibungen unter Umständen von der Bank nicht oder nicht voll berücksichtigt werden. Prüfen Sie hierzu Ihre Investitionstätigkeit in Vergangenheit und Zukunft und vergleichen Sie die Aufwendungen mit den jeweiligen Abschreibungen. Sollten Erstere deutlich unter den Abschreibungen liegen, haben Sie ein gutes Argument dafür, in welcher Höhe die Abschreibungen bei der Berechnung des Cashflow berücksichtigt werden sollten.