Abschreibungen (AfA) reduzieren das Ergebnis, aber nicht die Liquidität - im Gegenteil: Durch Senkung der Steuerlast behält das Unternehmen mehr von der zuvor erwirtschafteten Liquidität! Dieser Effekt lässt sich im Idealfall nutzen, um Finanzierungskosten vollständig aus Abschreibungen zu finanzieren. Hierzu ein einfaches Beispiel:
Investitionskosten | 100.000 Euro |
Nutzungsdauer lt. AfA-Tabelle des BMF | 10 Jahre |
Abschreibungsdauer lt. AfA-Tabelle des BMF | 10 Jahre |
Abschreibung pro Jahr (linear) | 100.000/10 = 10.000 Euro |
Ergebnisreduzierung pro Jahr | 10.000 Euro |
Steuerquote | 35% |
Steuerersparnis pro Jahr | 10.000*35% = 3.500 Euro |
Zusätzliche Liquidität pro Jahr | 3.500 Euro |
Würde man die Investitionskosten in Höhe von 100.000 Euro komplett fremdfinanzieren, etwa mit einem Kredit, dürfte der Zinssatz maximal 3.500/100.000 = 3,5% pro Jahr betragen. Ein höherer Zinssatz wäre unwirtschaftlich, ein niedrigerer Zinssatz profitabel. Die Kapitalkosten dürften demgemäß maximal 3.500 Euro pro Jahr betragen. Wären sie höher, würde die AfA nicht ausreichen, um sie zu finanzieren, wären sie niedriger, würde man Liquidität sparen.
Fazit: Die Finanzierung aus Abschreibungen funktioniert ideal, wenn die Abschreibungsdauer mindestens so lang ist wie die Finanzierungsdauer: Ist sie kürzer, kann man die Kapitalkosten nach Ende der Abschreibungsdauer nicht mehr aus der AfA finanzieren und muss sie aus dem Betriebsergebnis decken. Ist sie jedoch länger, generiert man über die fortlaufende Steuerersparnis zusätzliche Liquidität, z.B. für Neuinvestitionen. Was also die Liquidität stärkt, schwächt gleichzeitig das Ergebnis: Soll dieses gehalten werden, müssen Abschreibungen auf die Kalkulation aufgeschlagen und mit dem Umsatz erwirtschaftet werden.