Abschreibungen (AfA) vermindern das Ergebnis, aber nicht die Liquidität - im Gegenteil:
Zum einen ist der Abschreibungsbetrag ein rein buchhalterischer Aufwand, der dem Wertverlust von Anlagegütern innerhalb eines gesetzlich regulierten Zeitraums entspricht, der sogenannten Nutzungsdauer (siehe AfA-Tabellen des BMF). Tatsächlich steht der entsprechende Liquiditätsbetrag dem Unternehmen zur Verfügung, etwa für Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, und ist insofern bei der Berechnung des Cashflow zum Ergebnis zu addieren.
Zum anderen behält das Unternehmen durch die Senkung der Steuerlast mehr von der zuvor erwirtschafteten Liquidität zurück. Dieser Effekt lässt sich im Idealfall nutzen, um Finanzierungskosten vollständig aus Abschreibungen zu finanzieren. Hierzu ein einfaches Beispiel:
Investitionskosten | 100.000 Euro |
Nutzungsdauer lt. AfA-Tabelle des BMF | 10 Jahre |
Abschreibungsdauer lt. AfA-Tabelle des BMF | 10 Jahre |
Abschreibung pro Jahr (lineare Abschreibung) | 100.000/10 = 10.000 Euro |
Ergebnisreduzierung pro Jahr | 10.000 Euro |
Steuerquote | 35% |
Steuerersparnis pro Jahr | 10.000*35% = 3.500 Euro |
Zusätzliche Liquidität pro Jahr | 3.500 Euro |
Würde man die Investitionskosten in Höhe von 100.000 Euro komplett fremdfinanzieren, etwa mit einem Kredit, dürfte der Zinssatz insofern maximal 3.500/100.000 = 3,5% pro Jahr betragen. Ein höherer Zinssatz wäre unwirtschaftlich, ein niedrigerer Zinssatz profitabel. Die Kapitalkosten dürften demgemäß maximal 3.500 Euro pro Jahr betragen. Wären sie höher, würde die AfA nicht ausreichen, um sie zu finanzieren, wären sie niedriger, würde man Liquidität sparen.
Der Vorteil, den ein Unternehmen aus Abschreibungen erzielen kann, hängt ganz wesentlich von seiner Steuerquote und damit auch von der Rechtsform ab. Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren aufgrund der in der Regel höheren Steuerquote (Einkommenssteuer plus Gewerbesteuer) mehr als juristische Personen, etwa Kapitalgesellschaften (Körperschaftssteuer plus Gewerbesteuer): Die Einkommenssteuer-Spitzensätze liegen 2025 bei 41% bzw. 45% plus Soli, die Körperschaftssteuer bei 15% plus Soli. Die Gewerbesteuer beträgt 3,5%, multipliziert mit dem örtlichen Hebesatz (ca. 400%, je nach Standort). Eine typische GmbH liegt damit bei etwa 30% Steuerquote, ein typisches Einzelunternehmen im Spitzensteuersatz deutlich darüber.
Fazit:
Abschreibungen stärken die Liquidität, schwächen aber gleichzeitig das Ergebnis: Soll dieses gehalten werden, müssen Abschreibungen auf die Kalkulation aufgeschlagen und mit dem Umsatz erwirtschaftet werden.
Finanzierungen aus Abschreibungen funktionieren ideal, wenn
- die Investitionskosten innerhalb der bereits vorhandenen Abschreibungen liegen, weil dann die benötigte Liquidität sozusagen schon erwirtschaftet ("verdient") wurde,
- die Abschreibungsdauer mindestens so lang ist wie die Finanzierungsdauer: Ist sie kürzer, kann man die Kapitalkosten nach Ende der Abschreibungsdauer nicht mehr aus der AfA finanzieren und muss sie aus dem Betriebsergebnis decken. Ist die Abschreibungsdauer jedoch länger, generiert man über die fortlaufende Steuerersparnis zusätzliche Liquidität, z.B. für Neuinvestitionen. Hierauf sollte bei der Wahl der Laufzeit von Darlehen immer geachtet werden.